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KammerInfo
Ausgabe Nr. 2/2024 vom 07. Februar 2024
 
Inhaltsverzeichnis
Bescheide für den Kammerbeitrag / die Umlage 2024 verschickt
Juristische Verbände stellen sich entschieden gegen rechtsextremistische Vertreibungspläne
Justiz und Anwaltschaft im Dialog: Belastetes Vertrauensverhältnis?
Rechtsanwaltskammern empfehlen erneut deutlich höhere Azubi-Vergütung
Freie Berufe: Personalsuche dauert bis zu zehn Monaten
Suchservice für englischsprachige Anwältinnen und Anwälte in Deutschland
Schriftformersatz durch beA-Versand jetzt auch gegenüber Behörden möglich
BRAK kritisiert geplante Verschärfungen im Asylrecht
Inkassorecht: Neujustierung von Gebührenrecht und Inkassobefugnis
Seminare der Rechtsanwaltskammer Hamm
beA-Newsletter
Nachrichten aus Brüssel
 
Bescheide für den Kammerbeitrag / die Umlage 2024 verschickt

Der Beitrags- und der Umlagebescheid für 2024 wurde im Januar 2024 an alle Mitglieder per beA verschickt. Es wird gebeten, das beA auf den Eingang der Beitrags- und Umlagebescheide 2024 zu prüfen und die Bescheide ggf. gesondert zu speichern, da das beA nicht zur Archivierung von Dokumenten dient.

Der Kammerbeitrag 2024 beträgt 235,00 €, die Umlage 2024 72,00 €. Beitrag sowie Umlage sind seit dem 01.02.2024 fällig.

Ein Formular für das SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie unter der Registerkarte Anwaltsservice/Mitgliedschaft auf der Homepage (www.rak-hamm.de).

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Juristische Verbände stellen sich entschieden gegen rechtsextremistische Vertreibungspläne
Bei einem Geheimtreffen in Potsdam haben nach Recherchen des Medienhauses Correctiv Rechtsextremisten einen „Masterplan“ verhandelt, nach dem eine große Zahl von Menschen Deutschland vertrieben werden sollen. 

Gegen derartige Pläne haben sich eine Reihe juristischer Organisationen, darunter die BRAK, der DAV, der deutsche Juristinnenbund und der deutsche Richterbund, ganz entschieden gestellt. Sie sehen darin einen Angriff auf die Verfassung und den liberalen Rechtsstaat. Die gesetzliche Legitimation solcher Phantasien müsse mit allen juristischen und politischen Mitteln verhindert werden.

Den ursprünglichen Unterzeichnern der gemeinsamen Erklärung schlossen sich inzwischen eine Reihe weiterer juristischer Organisationen an.

Als Reaktion auf die Enthüllungen von Correctiv demonstrierten in den vergangenen Wochen in zahlreichen deutschen Städten hunderttausende von Menschen gegen Rassismus und Rechtsextremismus.

Der gemeinsame Protest der juristischen Spitzenverbände stieß auch auf ein breites Echo in den Medien.
Weiterführende Links:
Presseerklärung Nr. 1/2024
Correctiv-Bericht v. 10.1.2024
BRAK-News v. 22.1.2024 (zur weiteren Entwicklung)
Deutschlandfunk v. 17.1.2024
Beck-aktuell v. 15.1.2024
LTO v. 15.1.2024
Zeit v. 15.1.2024
Stern v. 15.1.2024
Leipziger Zeitung v. 15.1.2024
Frankfurter Rundschau v. 17.1.2024
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Justiz und Anwaltschaft im Dialog: Belastetes Vertrauensverhältnis?

Seit Jahren gehen bei den Zivilgerichten immer weniger Verfahren ein. Ein vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebenes Forschungsprojekt hat die Gründe für diesen Abwärtstrend untersucht. Im Frühjahr dieses Jahres wurden die Forschungsergebnisse veröffentlicht: Neben der Vielzahl an Ursachen, die dort für den Rückgang der Eingangszahlen genannt werden, wird auch das Verhältnis zwischen Richterschaft und Anwaltschaft thematisiert: Die Befragungen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Richterinnen und Richter zeichneten das Bild eines belasteten Verhältnisses zwischen Justiz und Anwaltschaft.

Entspricht dieses Bild auch unserer Wahrnehmung? Welche Erfahrungen machen Praktikerinnen und Praktiker im Berufsalltag? Auf welche Weise können wir gegebenenfalls Vertrauen wieder stärken? Wir sind überzeugt, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Richterinnen und  Richtern ein wichtiger Baustein für eine funktionierende Justiz und damit auch für die Akzeptanz in der Gesellschaft ist. Gemeinsam mit dem Landgericht Münster und dem Anwaltsverein Münster möchten wir daher diesen Fragen nachgehen und mit den Kolleginnen und Kollegen in der Anwaltschaft und in der Richterschaft ins Gespräch kommen.

Es diskutieren

Gudrun Schäpers, Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm
Hans Ulrich Otto, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm
Ulrich Schambert, Präsident des Landgerichts Münster
Elisabeth Schwering, Vorsitzende der Vereinigung der Rechtsanwälte und Notare Münster e. V.

Wir laden herzlich ein, am

Mittwoch, 14. Februar 2024 um 17:00 Uhr
im Landgericht Münster

an der Diskussionsrunde teilzunehmen und bei einem anschließenden Get-together zusammen ins Gespräch zu kommen.

Wir bitten um vorherige Anmeldung per Mail an veranstaltungen@olg-hamm.nrw.de bzw. info@rak-hamm.de.



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Rechtsanwaltskammern empfehlen erneut deutlich höhere Azubi-Vergütung

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat eine aktualisierte Übersicht über die von den Rechtsanwaltskammern empfohlene Ausbildungsvergütung für angehende Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (ReFa/ReNo) für das Jahr 2023 veröffentlicht. Die Tabelle enthält Empfehlungen für das erste, zweite und dritte Ausbildungsjahr. Danach beträgt die durchschnittliche Vergütung im Bundesgebiet

  • im 1. Ausbildungsjahr 940,04 Euro (Vorjahr 833,48 Euro, ↑ ca. 13 %),
  • im 2. Jahr 1.043,88 Euro (Vorjahr 932,91 Euro, ↑ 12 %) und
  • im 3. Jahr 1.144,38 Euro (Vorjahr 1.031,04 Euro, ↑ 11 %).


Die Empfehlungen sind weiterhin regional stark unterschiedlich. Im Vergleich zur letzten Abfrage im Sommer 2023 haben die Rechtsanwaltskammern ihre Vergütungsempfehlungen erneut deutlich erhöht. Sie reagieren damit auf den sich immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangel und wollen den Ausbildungsberuf attraktiver gestalten. Die Vergütungserhöhung stellt hierbei nur einen Aspekt von vielen dar, der notwendig ist, dieses Ziel zu erreichen. Ein Teil der Kanzleien kann jedoch aufgrund von regionalen und wirtschaftlichen Faktoren nicht immer die Vergütungserhöhung in dem empfohlenen Maß umsetzen.



Weiterführende Links:
Übersicht über die Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammern 2024
Nachrichten aus Berlin 16/2023 (zu den Vergütungsempfehlungen 2023)
Theus/Nitschke, BRAK-Mitteilungen 2023, 212 ff. (zur Ausbildungssituation von ReFas)
Püngel, BRAK-Magazin 3/2021, 8 f. (zur Ausbildungsvergütung)
Informationen zum Ausbildungsberuf ReFa
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Freie Berufe: Personalsuche dauert bis zu zehn Monaten

Im Vergleich zum Vorjahr besserte sich die Stimmung unter Freiberuflerinnen und Freiberufler etwas, doch der Fachkräftemangel spitzt sich immer weiter zu. Das ergab die Ende 2023 durchgeführte Winter-Konjunkturumfrage des Bundesverbands Freier Berufe (BFB).

Aktuelle Geschäftslage

Ihre aktuelle Geschäftslage schätzen 38,1 % der befragten Freiberuflerinnen und Freiberufler als gut ein, 43,6 % als befriedigend und 18,3 % als schlecht. Verglichen mit den Vorjahreswerten verbessert sich die Stimmung leicht: Im Winter 2022 beurteilten 37,7 % der Befragten ihre Lage als gut, 40,9 % als befriedigend und 21,4 % als schlecht. Die rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden freien Berufe sind noch am zuversichtlichsten, gefolgt von den technisch-naturwissenschaftlichen freien Berufen und den freien Kulturberufen. Die freien Heilberufe bewerten ihre aktuelle Lage schlechter.

In Summe fehlen den freien Berufen rund 160.000 Fachkräfte, 53.000 angestellte Berufsträgerinnen und Berufsträger sowie 50.200 Auszubildende. Das sind rund 263.200 offene Stellen. 82,2 % der Befragten gaben an, dass es einfach an Bewerberinnen und Bewerbern fehlt und im Mittel es etwa zehn Monate dauert, die Stelle zu besetzen. Aber nicht nur das belastet die Branchen.

„Ein hohes Kostenniveau, ein kritisches Marktumfeld auch aufgrund der steigenden Gesamtzahl von Insolvenzen sowie innenpolitische Unwägbarkeiten dämpfen die Zuversicht der Freiberuflerinnen und Freiberufler. Überdies arbeiten mehr und mehr von ihnen gemeinsam mit ihren Teams über Anschlag“, so BFB-Präsident Friedemann Schmidt zur aktuellen BFB-Konjunkturumfrage. Im Vergleich zur Umfrage 2022 (Vorwinter) schätzt nur rund jede/r dritte Befragte, seine aktuelle Geschäftslage als gut ein. „Und nicht einmal jede, jeder Zehnte erwartet im kommenden Halbjahr eine günstigere Entwicklung. Selbst dieser im Vorjahresvergleich leicht zuversichtlichere Ausblick ist mit Unsicherheiten behaftet, was sich am Geschäftsklima ablesen lässt“, so der BFB-Präsident.

Diese vielfältigen Belastungen gehen auf Kosten der Angebotsportfolios und der Beziehungen zu Kunden, Mandanten oder Patienten. So mussten aufgrund der Überlastung gut zwei Drittel der Befragten Aufträge, Behandlungen, Mandate etc. bereits ablehnen. Und schlimmer noch: Mehr als jede/r Vierte der Befragten erwartet, das vertraute Spektrum höchstens noch ein Jahr erbringen zu können.

Gegenmaßnahmen

Die am häufigsten von den Befragten geforderten Gegenmaßnahmen waren:

1. Ressourcenverbrauch (z. B. Zeit) durch Bürokratie verringern: 64,8 %
2. Schulische Berufsorientierung stärken: 55,2 %
3. Bessere schulische Qualifikation fördern: 52,9 %
4. Flexible Arbeitszeitmodelle: 42,6 %
5. Arbeit über die Altersgrenze hinaus attraktiver gestalten: 40,9 %
6. Qualifizierte Migration fördern: 40,7 %
7. Förderung von Weiterbildungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 34,9 %
8. Mobilitätsunterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 30,9 %
9. Verlängerung der Lebensarbeitszeit: 21,4 %

Weiterführende Links:
Pressemitteilung des BFB v. 16.1.2024
Grafische Darstellung der einzelnen Aspekte der Umfrage Winter 2023
Nachrichten aus Berlin 16/2023 (zur Sommer-Konjunkturumfrage 2023)
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Suchservice für englischsprachige Anwältinnen und Anwälte in Deutschland

Mit dem Service „Find an English-speaking lawyer abroad“ will das britische Ministerium für Äußere Angelegenheiten, Commonwealth und Entwicklung (Foreign, Commonwealth & Development Office – FCDO) britischen Staatsangehörigen, die im Ausland leben, dabei unterstützen, passende englischsprachige anwaltliche Beratung zu finden. Der Service ist über die Website gov.uk abrufbar.

Die britische Botschaft in Deutschland teilt mit, dass Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte aus Deutschland sich jetzt online bewerben können, um in die Anwaltsliste des FCDO aufgenommen zu werden.

Erforderlich sind unter anderem Angaben zur zuständigen Rechtsanwaltskammer, zu Name und Größe der Kanzlei und dazu, ob man in der Lage ist, englischsprachige Rechtsberatung anzubieten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbung vor der Veröffentlichung von Konsulatsmitarbeitern geprüft wird; mit der Bewerbung ist keine Garantie für die Aufnahme in die Liste verbunden. Außerdem stellt die Veröffentlichung keine Empfehlung der FCDO, der britischen Botschaft in Berlin oder der britischen Generalkonsulate in Düsseldorf oder München dar.

Weiterführende Links:
Bewerbungsformular
Britische Botschaft in Berlin
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Schriftformersatz durch beA-Versand jetzt auch gegenüber Behörden möglich
Seit Jahresbeginn können Schriftsätze auch gegenüber Behörden in Verwaltungsverfahren über den sog. sicheren Übermittlungsweg wirksam eingereicht werden, ohne dass eine qualifizierte elektronische Signatur nötig ist. Grund dafür ist eine zum 1.1.2024 in Kraft getretene Änderung des § 3a VwVfG. Bislang galt diese Formerleichterung nach § 130a ZPO und den parallelen Regelungen in den übrigen Verfahrensordnungen nur für gerichtliche Verfahren.

Diese Änderung bedeutet, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA), Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen über ihr sog. eBO und andere Behörden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) formwirksam elektronisch mit der Verwaltung kommunizieren können. Durch den neuen § 3a III VwVfG ist es Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten möglich, die Schriftform nicht nur durch eine qualifizierte elektronische Signatur zu ersetzen, sondern auch durch die Übermittlung einer von dem Erklärenden selbst elektronisch (einfach) signierten Erklärung an die Behörde aus dem eigenen besonderen elektronischen Anwaltspostfach.

Die BRAK hatte sich in dem Gesetzgebungsverfahren für ein Fünftes Verwaltungsverfahrensänderungsgesetz für diese Regelung ausgesprochen und zugleich gefordert, dass entsprechende Regelungen in den übrigen besonderen Verwaltungsverfahren vorgesehen werden. Diese weitergehenden Änderungen erfolgten bisher nicht.
Weiterführende Links:
BGBl. 2023 I Nr. 344 v. 8.12.2023
Stellungnahme Nr. 35/2023
Nachrichten aus Berlin 15/2023
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BRAK kritisiert geplante Verschärfungen im Asylrecht
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rückführung will die Bundesregierung Rückführungen von Menschen ohne Bleibeperspektive in ihre Heimatländer vereinfachen und beschleunigen. Zu dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf hat die BRAK sich kritisch geäußert.

In ihrer Stellungnahme weist die BRAK darauf hin, dass der Entwurf im Ergebnis eine Verschärfung der Wahrheitspflicht im Asylverfahren einführen will. Damit ist auch eine erweiterte strafrechtliche Sanktionierung verbunden. Die Strafverfolgungsbehörden sind deshalb verpflichtet, strafrechtliche Ermittlungen von Amts wegen einzuleiten, und zwar auch gegenüber Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als möglichen Tätern oder Teilnehmern.

Die erhöhte Strafdrohung erhöht zugleich den Verfolgungsdruck und macht es nach Ansicht der BRAK unwahrscheinlicher, dass die Strafverfolgungsbehörden aufgrund des Opportunitätsprinzips von der Strafverfolgung absehen oder das Verfahren einstellen. Dadurch wird die anwaltliche Beratung in vielen Fällen erschwert oder unmöglich gemacht. Die geplanten Regelungen verletzten daher die grundrechtlich gewährleistete Berufsfreiheit und stellen einen unzulässigen Eingriff in die Advokatur dar. 

Zudem wird die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht ausgehöhlt, wenn Anwältinnen und Anwälte  aufgrund der geplanten Neuregelungen selbst zu Beschuldigten in Strafverfahren gemacht werden können.
Weiterführende Links:
Stellungnahme Nr. 70/2023
Regierungsentwurf
Informationen des Bundesinnenministeriums zum Gesetzesvorhaben
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Inkassorecht: Neujustierung von Gebührenrecht und Inkassobefugnis
Das im Oktober 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht sollte Verbraucher besser vor unseriösen Geschäftspraktiken von Inkassodienstleistern schützen. Dazu enthält es auch Regelungen, welche die Anwaltschaft betreffen. Es reduziert insbesondere die anwaltliche Vergütung bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen und führte zusätzliche Informations- und Aufklärungspflichten beim Inkasso gegenüber Privatpersonen ein.

Die BRAK hatte sich im damaligen Gesetzgebungsverfahren sehr kritisch gegen die deutliche Reduzierung der anwaltlichen Vergütung gewandt.  Auch von anderer Seite stand das Gesetzesvorhaben in der Kritik. Der Rechtsausschuss des Bundestags formulierte damals die Prüfbitte, das Gesetz nach Ablauf von zwei Jahren zu evaluieren. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob sich die schwerpunktmäßig angestrebte Senkung von Inkassokosten auf ein angemessenes Maß ohne eine nennenswerte Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Basis für die Tätigkeit der Inkassodienstleister realisiert hat.

Das Bundesministerium der Justiz gab den Justiz- und Verbraucherschutzministerien der Länder sowie den Verbänden die Gelegenheit, zu dieser Frage sowie zu weiteren Aspekten des Gesetzes Stellung zu nehmen. Die BRAK hat insoweit auf ihre bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren geäußerten Bedenken hingewiesen, die nach wie vor Bestand haben. 

Sie appelliert an den Gesetzgeber, die gebührenrechtlichen Regelungen insgesamt zu überdenken. Zwischen den Tätigkeitsbereichen der Anwaltschaft und von gewerblichen Inkassodienstleistern müsse generell differenziert werden. Nur so könne das gesetzgeberische Ziel erreicht werden, Verbraucher vor überhöhten Inkassokosten zu schützen.

Die BRAK fordert zudem eine Reihe von Klarstellungen im Gebührenrecht und erinnert an ihre Forderung, den Begriff der Inkassobefugnis in § 2 II RDG zu konkretisieren. Hierfür unterbreitet sie einen konkreten Formulierungsvorschlag. Danach soll die Inkassobefugnis zum Schutze von Verbrauchern auf die Einziehung bereits entstandener Forderungen beschränkt werden.
Weiterführende Links:
Stellungnahme Nr. 4/2024
BGBl. 2020 I, 3320 (Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht)
Prüfbitte des Bundestags-Rechtsausschusses, BT-Drs. 19/24735 v. 25.11.2020 S. 12 (unter I. 1.)
Nachrichten aus Berlin 22/2020 (zum Hintergrund des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht)
BRAK-News v. 30.9.2021 (zum Inhalt des Gesetzes)
Halm, BRAK-Mitt. 2021, 282 (zum Inhalt des Gesetzes im Detail)
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Seminare der Rechtsanwaltskammer Hamm
Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:

Die Teilnahmegebühr beträgt 90,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.
Weiterführende Links:
Onlineseminar Arbeitsrechtliches Mandat und Insolvenz einer Vertragspartei am 09.02.2024 (FA Arbeitsrecht/FA Insolvenzrecht)
Onlineseminar Aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung im SGB II und SGB XII am 17.02.2024 (FA Sozialrecht)
Präsenzseminar Aktuelles aus dem Schadenersatzrecht und aus Kasko am 19.02.2024 (FA Verkehrsrecht/FA Versicherungsrecht)
Onlineseminar Aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Insolvenzrecht aus dem Jahr 2023 am 19.02.2024 (FA Insolvenzrecht)
Onlineseminar Steuerliche Vertragsgestaltungen im Handels- und Gesellschaftsrecht am 21.04.2024 (FA Steuerrecht/FA Handels- und Gesellschaftsrecht)
Onlineseminar 30 aktuelle Entscheidungen aus dem Familienrecht am 24.02.2024 (FA Familienrecht)
Onlineseminar Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsrecht am 24.02.2024 (FA Arbeitsrecht)
Onlineseminar Aktuelle Fälle zur Miete und zum Wohnungseigentum in der Insolvenz am 26.02.2024 (FA Mietrecht/FA Insolvenzrecht)
Onlineseminar Mitarbeiterbeteiligungen in Unternehmen - attraktives Beratungspotenzial für Rechtsanwälte am 28.02.2024 (FA Arbeitsrecht/FA Handels- und Gesellschaftsrecht /FA Steuerrecht)
Online-Mitarbeiterseminar RVG-Einstieg leicht gemacht am 29.02.2024 (Mitarbeiterseminar)
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beA-Newsletter
Den aktuellen beA-Newsletter finden Sie hier.
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Nachrichten aus Brüssel
Die aktuellen Nachrichten aus Brüssel finden Sie hier.
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Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000, E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

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