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KammerInfo |
Ausgabe Nr. 15/2024 vom 23. Oktober 2024 |
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Schleswig-Holstein: Petition gegen geplante Justizreform |
Schleswig-Holstein hat wegen seiner angespannten Haushaltslage angekündigt, die Zahl der Amtsgerichte im Land zu reduzieren und die Arbeits- und Sozialgerichte am Standort Neumünster zu konzentrieren. Damit würden nicht nur die Richterschaft und die Beschäftigten der Justiz, sondern auch die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger und ihre Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erheblich weitere Wege zu Gericht auf sich nehmen müssen. Gegen die Pläne hatten unter anderem Richterschaft, Anwaltsorganisationen und Sozialverbände massiv protestiert.
Anfang Oktober veröffentlichte der schleswig-holsteinische Landtag eine Online-Petition, die sich für den Erhalt des Zugangs zum Recht und die Sicherung der Arbeits- und Sozialgerichte in den Regionen in Schleswig-Holstein einsetzt. Darin wird unter anderem auf die negativen Folgen der geplanten Reform hingewiesen, insbesondere die weiteren Wege und höheren Zeitaufwände für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, behinderte Menschen, Zeugen und Sachverständige, aber auch die Anwaltschaft.
Kritisiert wird zudem, dass der Staat durch die Reform die Kosten für eine seiner Kernaufgaben faktisch auf Mitarbeitende, Anwaltschaft, Zeugen, Sachverständige, Klagende und Verfahrensbeteiligte verlagere. Außerdem werde der Zugang zum Recht durch ein örtlich weit entferntes Gericht massiv erschwert. |
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Warnung vor Betrugsmasche: Fake-Kanzleien werben mit Insolvenzverkäufen |
Die BRAK warnt vor zwei neuen, jüngst bekannt gewordenen Fällen, in denen die Identitäten von Anwälten bzw. Kanzleien vorgetäuscht werden. Diese Fake-Kanzleien bieten jeweils Güter aus (vermeintlichen) Insolvenzen zum Verkauf an.
Der erste Fall betrifft den tatsächlich existierenden Rechtsanwalt Jörg Reuffurth, Sechzigstr. 12 A, 50733 Köln und möglicherweise vermeintliche Mandantinnen und Mandanten bzw. Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner. Unter Verwendung seines Namens und seiner Umsatz-Steuer-ID-Nummer wurden unter der URL www.rechtsanwalt-reuffurth.de eine aufwändig gestaltete Website einer fingierten und angeblich auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei „Reuffurth – Rechtsanwalt für Insolvenzrecht“ betrieben. Diese URL wurde inzwischen deaktiviert. Die Fake-Kanzlei versandte E-Mails, in denen vermeintlich Gegenstände einer Insolvenzmasse aus dem Gastronomie-Bereich zum Kauf angeboten wurden. Dabei wurde ein gefälschter Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Köln verwendet.
Nachdem der betroffene Kollege die Sperrung der URL erwirken konnte, wird die Website nunmehr unter der in den USA neu registrierten URL www.rechtsanwalt-reuffurth.com weiterbetrieben. Zu erkennen ist die gefälschte Kanzlei an der verwendeten falschen Adresse Neusser Str. 2, 50670 Köln.
Im zweiten Fall ist die vermeintliche „Kanzlei Neustart“ ebenfalls mit dem (angeblichen) Verkauf von Insolvenzgütern in Erscheinung getreten. Die auf der aufwändig gestalteten Homepage https://neustart-law.de/ angegebenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind sämtlich nicht zur Anwaltschaft zugelassen; auch eine Berufsausübungsgemeinschaft mit der gewählten Bezeichnung „Kanzlei Neustart“ ist nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Das Büro firmiert unter der Anschrift Dircksenstr. 4 in 10179 Berlin. Dort befindet sich momentan keine Rechtsanwaltskanzlei.
Betroffene derartiger Schreiben sollten in jedem Fall die Echtheit der als Absender angegebenen Kanzleien sorgfältig prüfen. Anhand des Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnisses lässt sich tagesaktuell überprüfen, ob eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist und in welcher Kanzlei sie oder er tätig ist. Doch sogar diese Prüfung kann unzureichend sein – dies zeigt der eingangs erwähnte Fall, in dem sogar die Identität einer Anwältin gestohlen wurde. |
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Schöffenamt: BRAK regt Führungszeugnis als Voraussetzung an |
Gerichtliche Geschäftsverteilungspläne sind nach geltendem Recht zur Einsicht auszulegen. Eine Online-Veröffentlichung ist bislang nicht vorgesehen, wird aber von einigen Gerichten praktiziert. Der Ende August vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz will eine bundeseinheitliche Regelung schaffen, wonach die jeweils aktuelle Geschäftsverteilung hinsichtlich der hauptamtlichen Richterinnen und Richter veröffentlicht werden muss. So soll mehr Transparenz geschaffen und das Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 I 2 Grundgesetz besser verwirklicht werden.
Der Referentenentwurf schärft zudem die Anforderungen an Schöffinnen und Schöffen. Nach geltendem Recht sind Personen, die rechtskräftig wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, nicht auf die Vorschlagsliste aufzunehmen bzw. sind von der Schöffenliste zu streichen. Weil auch bei geringeren Verteilungen das Vertrauen der Allgemeinheit und der Verfahrensbeteiligten in die Integrität und Objektivität der Strafrechtspflege beeinträchtigt sein kann, sieht der Entwurf vor, dass eine Person dann vom Schöffenamt ausgeschlossen sein soll, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden ist. Künftig sollen zudem alle Verurteilungen wegen vorsätzlicher Taten zu einer Freiheitsstrafe in den Ausschlusstatbestand aufgenommen werden.
In ihrer Stellungnahme stimmt die BRAK dem Vorhaben, dem rechtsuchenden Publikum für Geschäftsverteilungspläne den Gang zur Geschäftsstelle zu ersparen, uneingeschränkt zu. Sie betont, dass sich das Prüfen der ordnungsgemäßen Gerichtsbesetzung z.B. dann als sehr zeitaufwändig erweisen kann, wenn ein Verteidiger seinen Kanzleisitz weit entfernt vom Gerichtsitz hat und deshalb extra anreisen muss, um Daten zu prüfen, die über Internet sehr viel einfacher abgerufen werden könnten.
Vor dem Hintergrund verschiedener Besonderheiten im Strafprozess hält die BRAK jedoch für nicht überzeugend, dass nur die in § 21e I GVG genannten Details der Geschäftsverteilung im Internet veröffentlicht werden sollen. Sie legt im Einzelnen dar, weshalb in einigen Fällen dennoch ein Gang zur Geschäftsstelle erforderlich bleibt.
Bedenken äußert die BRAK auch dagegen, dass die Veröffentlichung von spruchkörper-internen Geschäftsverteilungsplänen unterbleiben soll.
Soweit der Referentenentwurf eine Änderung des § 32 GVG vorsieht, begrüßt die BRAK eine Anpassung durch Herabsetzung der Voraussetzungen für die „Unfähigkeit zum Schöffenamt“ aufgrund vorheriger Strafen. Allerdings kritisiert sie auch hier die geplante Umsetzung im Detail.
Begrüßenswert ist aus Sicht der BRAK, dass Straftaten nach einer gewissen, an die Grundsätze beim Bundeszentralregister angelehnten Frist für die „Unfähigkeit“ zum Schöffenamt außer Betracht bleiben sollen. Denn das Führungszeugnis gestattet in jahrzehntelanger Übung eine sinnvolle Bewertung der Schwere einer Strafe. Für nicht nachvollziehbar hält sie jedoch, dass sämtliche Verurteilungen – auch Freiheitsstrafen – wegen bloß fahrlässiger Taten wie bisher in § 32 GVG völlig unberücksichtigt bleiben sollen; dies weicht in jeder Hinsicht von den Regelungen im BZRG ab.
Für problematisch hält die BRAK ferner, dass zwar die Grenze von 90 Tagessätzen aus dem Bundeszentralregistergesetz übernommen wird, aber nicht die Einschränkungen, unter denen eine Eintragung im Führungszeugnis trotz einer geringfügigen Vorverurteilung erfolgt. Dies kann aus ihrer Sicht zu Wertungswidersprüchen führen. Um diese zu vermeiden, schlägt die BRAK vor, die Mitwirkung als Schöffin oder Schöffe von der Vorlage eines eintragslosen Führungszeugnisses abhängig zu machen. |
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Bekämpfung von Schwarzarbeit: BRAK warnt vor Schwächung der Staatsanwaltschaft |
Mit dem im September vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung zielt das Bundesministerium der Finanzen darauf, die Effizienz der Zollverwaltung und insbesondere der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu steigern. Dadurch soll Schwarzarbeit besser verfolgbar werden und der Umgang mit großen Datenmengen erleichtert werden. Dies soll die sozialen Sicherungssysteme und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie den fairen Wettbewerb redlicher Arbeitgeber schützen und ein im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen vereinbartes Ziel umsetzen.
In ihrer Stellungnahme kritisiert die BRAK den trügerischen Titel des Gesetzentwurfs. Denn tatsächlich sollen damit Prüfungs-, Ermittlungs- und Ahndungsbefugnisse der FKS ausgeweitet werden. Der mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch im Jahr 2019 eingeschlagene Weg, die FKS zu einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde fortzuentwickeln, soll fortgesetzt werden. Im Mittelpunkt steht die „Optimierung des risikoorientierten Prüfansatzes“ der FKS, der in Zukunft durch einen automatisierten Datenabgleich verbessert werden soll.
Diesen Regelungsansatz lehnt die BRAK grundsätzlich ab. Die FKS verfügt aus ihrer Sicht bereits über weitreichende Ermittlungsbefugnisse. Sie kritisiert insbesondere die geplante Erweiterung ihrer Kompetenzen bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren. Weil das Erfordernis entfallen soll, Fälle an die Staatsanwaltschaft abzugeben, würde die Staatsanwaltschaft als eigentliche Herrin des Ermittlungsverfahrens in diesem Bereich des Strafrechts noch mehr in den Hintergrund treten. Anstatt der FKS genuin staatsanwaltschaftliche Befugnisse zu übertragen, sollten aus ihrer Sicht die Staatsanwaltschaften personell aufgestockt werden.
Für besorgniserregend hält die BRAK auch die geplanten Verschärfungen im materiellen Recht. Sie stellt in Frage, ob die zahlreichen Ordnungswidrigkeiten- und Straftatbestände, die bereits in den letzten Jahren geschaffen wurden, tatsächlich zu einer wirksameren Bekämpfung von Schwarzarbeit beigetragen haben – die vielfältigen Ursachen von Schwarzarbeit würden damit jedenfalls nicht angegangen. Mit den Regelungsvorschlägen setzt die BRAK sich im Detail auseinander.
Im Ergebnis rät sie davon ab, den bereits mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch eingeschlagenen Weg, die FKS zu einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde fortzuentwickeln, weiter fortzusetzen, insbesondere weil sie die weitere Aushöhlung des Anklagemonopols der Staatsanwaltschaft für rechtsstaatlich problematisch hält. |
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„Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ 2024 – jetzt anmelden |
Die 7. Auflage der gemeinsam von der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover organisierten Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ findet am Freitag, den 8.11.2024 in Hannover statt.
Unter dem Titel „Wie resilient ist die Anwaltschaft?“ soll erörtert werden, wie gut eine freie und unabhängige Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege, die anwaltliche Selbstverwaltung als Institution des Rechtsstaats, aber auch die einzelnen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gegen erstarkende antidemokratische Kräfte und gegen Bedrohung und Aggression wegen ihrer anwaltlichen Tätigkeit geschützt sind. Die jüngsten Ergebnisse der Landtagswahlen in mehreren Bundesländern und die Welle von Hass gegen im Migrationsrecht tätige Anwältinnen und Anwälte in der Folge des Attentats von Solingen Ende August unterstreichen, wie notwendig die Diskussion hierüber ist.
Am Vorabend – Donnerstag, den 7.11.2024 – wird das Buch „Rechtsanwälte als Täter – Die Geschichte der Reichs-Rechtsanwaltskammer“ präsentiert. Die BRAK hat hierzu bei dem Freiburger Rechtshistoriker Prof. Dr. Frank Schäfer eine umfassende Untersuchung in Auftrag gegeben, um die bislang wenig beleuchtete Rolle der Reichs-Rechtsanwaltskammer und der Anwaltschaft in der Zeit des Nationalsozialismus zu ergründen. |
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IFB-Studie zur außergerichtlichen Streitbeilegung |
Aktuell führt das Institut für Freie Berufe (IFB) eine Studie zum Thema außergerichtliche Streitbeilegung durch. Hierbei will es mehr über die Meinung von Anwältinnen und Anwälten zum Thema außergerichtliche Streitbeilegung sowie deren Nutzung im Kanzleialltag und die Beweggründe dahinter erfahren.
Hierzu ist aktuell eine Onlinebefragung geschaltet, die etwa 15 Minuten in Anspruch nimmt.
Link zur Befragung: www.t1p.de/gandalf-adr
Laufzeit: Bis Ende des Jahres
Die Daten werden natürlich anonym und nach aktuellen wissenschaftlichen und datenschutzrechtlichen Standards erhoben und verarbeitet. Auftraggeber ist die Deutsche Stiftung Mediation, die im Rahmen des Wissenschaftsprojekts "GANDALF" unterschiedliche Forschungsvorhaben zum Thema außergerichtliche Streitbeilegung, Mediation usw. unterstützt. |
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BFB: Umfrage zum Geschäftsklima in den freien Berufen |
Die aktuelle und erwartete Geschäftslage der freien Berufe, ihre Personalplanung und der Grad ihrer Auslastung sind Gegenstand einer aktuellen Untersuchung, die das Nürnberger Institut für Freie Berufe im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe e.V. (BFB) derzeit durchführt. Die BRAK ist Mitglied im BFB und unterstützt die Konjunkturumfrage regelmäßig.
Die Konjunkturumfrage führt der BFB zweimal im Jahr durch. Neben den Fragen zur Einschätzung der aktuellen wirtschaftlichen Lage sowie der Konjunkturentwicklung gibt es einen Sonderteil, der diesmal das Thema „Freiberufliche Werte und gesamtgesellschaftlicher Auftrag der freiberuflichen Tätigkeit“ näher beleuchtet.
Um die Sicht der Anwaltschaft in der Untersuchung breit repräsentiert zu finden, ist eine Teilnahme von Anwältinnen und Anwälten besonders erwünscht.
Die Umfrage läuft noch bis zum 27.10.2024. Die Teilnahme erfolgt anonym und nimmt etwa zwölf Minuten in Anspruch. |
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Soldan Moot: Gewinner aus Hamburg, Leipzig und Erlangen |
Bei den mündlichen Verhandlungen des 12. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis, die vom 9.-12.10. an der Leibniz Universität Hannover stattfanden, errang das Team 1 der Universität Hamburg den Preis der BRAK für den besten Klageschriftsatz. Das Team 3 der Bucerius Law School gewann den Preis des Deutschen Anwaltvereins für die beste Beklagtenschrift. Den Hans Soldan Preis für die beste mündliche Leistung erkämpfte sich das Team 2 der Universität Leipzig, das sich in einem knappen Finale gegen das Team 1 der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg durchsetzte. Die besten Einzelleistungen bei den mündlichen Verhandlungen kamen von der Universität Erlangen-Nürnberg: Simon Clausen siegte in dieser Wertung mit neuer Rekordpunktzahl, gefolgt von Rosalie Späth; den 3. Platz teilten sich Julius Brüning (Leipzig), Philipp Schnapp (Erlangen-Nürnberg) und Felix Tietze (FU Berlin).
Bei dem Moot Court-Wettbewerb traten insgesamt 31 Teams von 19 juristischen Fakultäten aus ganz Deutschland gegeneinander an. Damit wurde an die hohen Teilnehmendenzahlen der vergangenen Jahre angeknüpft.
Anhand eines fiktiven Falls, der zivil- und berufsrechtliche Probleme enthält, wird dabei ein Gerichtsverfahren simuliert, um den Studierenden praxisnahe Einblicke in die anwaltliche Tätigkeit zu ermöglichen. Jeweils zwei Teams agieren als Kläger- bzw. Beklagtenvertreter. Sie verfassen dazu Schriftsätze und treten in mündlichen Verhandlungen auf. In diesem Jahr drehte sich der Fall unter anderem um Anwaltshaftung, Sorgfaltsanforderungen beim KI-Einsatz durch Anwältinnen und Anwälte und um Fragen der Interessenkollision nach einem Sozietätswechsel.
Als Richter:innen, Juror:innen und bei der Korrektur der Schriftsätze wirkten zahlreiche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit, ohne deren Einsatz der Wettbewerb nicht möglich wäre und für den die Veranstalter herzlich danken.
Wie üblich wurde der Soldan Moot von einem bunten Rahmenprogramm begleitet. Dazu zählte unter anderem ein Talk-Format, bei dem verschiedene juristische Karrierewege vorgestellt wurden. Als Highlight brachte die Band BRAK Brothers, bestehend aus drei Kammerpräsidenten und einem Kammergeschäftsführer, die Studierenden zum Tanzen. |
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Familienrecht - Fortbildungsveranstaltung im Landgericht Münster |
Die Teilnehmer des Runden Tisches (Familienrecht) und die Vereinigung der Rechtsanwälte und Notare Münster e.V. laden ein zur Fortbildungsveranstaltung
am 18.11.2024, 17:00 Uhr, Saal 23, Landgericht Münster
Thema: Fälle häuslicher Gewalt (§ 1666 BGB), Istanbul-Konvention
Ablauf:
1. Inhalt und Bedeutung der Istanbul-Konvention Referentinnen: Frau Richterin am Amtsgericht Schulte im Busch Frau Richterin am Amtsgericht Dr. Pheiler-Cox
2. Erstellung und Bedeutung der Frageprognosen in Fällen häuslicher Gewalt Referentin: Frau M.Sc. Psych. Stefanie Horn
3. Gemeinsame Erarbeitung eines Leitfadens zur Umsetzung der Istanbul-Konvention unter Berücksichtigung des Sonderleitfadens des Amtsgericht München zum Münchener Modell
Die Veranstaltung wird 2,5 Stunden dauern. Es werden Teilnahmebescheinigungen erteilt. |
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Seminare der Rechtsanwaltskammer Hamm |
Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:
Die Teilnahmegebühr beträgt 90,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen. |
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Rechtsprechungsübersicht OLG Hamm Oktober 2024 |
Die Rechtsprechungsübersicht des OLG Hamm für den Monat Oktober 2024 finden Sie hier. |
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Umzug des Sozialgerichts Duisburg |
Das Sozialgericht Duisburg zieht um und hat ab Dezember 2024 einen neuen Sitz. Ab dem 01.12.2024 ist das Gericht unter der neuen Adresse
Sozialgericht Duisburg Aakerfährstraße 40 47058 Duisburg
postalisch - und natürlich auch persönlich - erreichbar. Die Telefonzentrale des Gerichts ist auch weiterhin unter der bekannten Nummer (0203/3005-0) erreichbar. Soweit Ihrerseits eine Postfachnummer gespeichert ist, bedarf es ebenfalls keiner Änderung. |
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beA-Newsletter |
Den aktuellen beA-Newsletter finden Sie hier: |
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Nachrichten aus Brüssel |
Die aktuellen Nachrichten aus Brüssel finden Sie hier. |
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Impressum
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Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000, E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm
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