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KammerInfo
Ausgabe Nr. 3/2025 vom 31. März 2025
 
Inhaltsverzeichnis
Neue Mitgliederstatistik: mehr Frauen, mehr Syndici, weniger niedergelassene Anwälte
Satzungsversammlung: Neue Regeln für Ausscheiden aus Sozietät treten zum 1.5.2025 in Kraft
Verbände fordern: juristische Ausbildung zukunftsfähig machen
Maßnahmen der US-Regierung gegen die amerikanische Anwaltschaft
Europarat: Konvention zum Schutz der Anwaltschaft angenommen
Einblicke zu nicht-anwaltlichem Fachpersonal in Kanzleien und zu Erfolgshonoraren
Satzungsversammlung: Sitzungsprotokolle im neuen Online-Archiv verfügbar
Kernforderungen der BRAK für die 21. Legislaturperiode
Umfrage zum Geschäftsklima in den freien Berufen
Rechtsprechungsübersicht OLG Hamm März 2025
Seminare der Rechtsanwaltskammer Hamm
beA-Newsletter
Nachrichten aus Brüssel
 
Neue Mitgliederstatistik: mehr Frauen, mehr Syndici, weniger niedergelassene Anwälte

Die 28 Rechtsanwaltskammern verzeichneten zum Stichtag 1.1.2025 insgesamt 172.084 Mitglieder. Gegenüber dem Vorjahr (172.514) bedeutet dies insgesamt einen leichten Rückgang um 430 Mitglieder (-0,25 %). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf 82,27 % weniger nichtanwaltliche Mitglieder von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Berufsausübungsgesellschaften (BAG) nach § 60 II Nr. 3 BRAO zurückzuführen.

Zwar ist die Gesamtzahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte* in allen Zulassungsarten bundesweit um 0,44 % gestiegen (1.1.2025: 166.504; Vorjahr: 165.776). Dennoch ist die Anzahl der Rechtsanwälte in Einzelzulassung zum 1.1.2025 erneut deutlich zurückgegangen – diese machen mit 83,31 % den größten Anteil an den natürlichen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern aus. Zum Stichtag waren es 138.715 und damit 874 weniger als im Vorjahr (139.589; -0,63 %). Die Entwicklung der Einzelzulassungen, die seit dem Jahr 2017 einen kontinuierlichen Abwärtstrend aufweisen, zeigt somit eine anhaltend negative Tendenz. Dennoch stieg ihr weiblicher Anteil um 0,07 % von 48.542 auf 48.575 Rechtsanwältinnen.

Ein Plus von 823 Mitgliedern (4,25 %) verzeichneten die doppelt Zugelassenen (1.1.2025: 20.204; Vorjahr: 19.381), davon 9.356 Frauen (Vorjahr: 8.907; +5,04 %). Am meisten legten die Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte mit 11,45 % zu: 7.585 Syndici waren zum 1.1.2025 zugelassen, 779 mehr als im Vorjahr (6.806). Der Trend zu dieser Zulassungsart hält damit an – ebenso die Beliebtheit bei Frauen: Der weibliche Anteil lag bei 60,42 % (Vorjahr 59,39 %). Zum Vergleich: Bei den doppelt Zugelassenen lag der weibliche Anteil bei 46,31 % (Vorjahr: 45,96 %), bei den einzeln Zugelassenen bei 35,02 % (Vorjahr: 34,77 %).

Insgesamt lag der Frauenanteil unter den bundesweit zur Anwaltschaft Zugelassenen (166.504) mit 62.514 Rechtsanwältinnen bei 37,33 % (Vorjahr. 37,09 %). Der weibliche Mitgliederanteil in allen Zulassungsarten ist um 1,66 % gestiegen (Vorjahr: 1,52 %). Der Aufwärtstrend hält damit an.

Die Anzahl der Berufsausübungsgesellschaften erhöhte sich zum Stichtag um 8,44 % von 4.727 im Vorjahr zu 5.126 zugelassenen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern. Den größten Anteil daran haben die 3.376 PartGmbB (Vorjahr: 3.177), gefolgt von den 1.525 GmbHs (Vorjahr: 1.404). Fast verdreifacht hat sich die Zahl der zugelassenen GmbH & Co. KG (1.1.2025: 61; Vorjahr: 22).

Der kontinuierliche Anstieg der in Deutschland niedergelassenen ausländischen Rechtsanwälte setzt sich fort: Zum 1.1.2025 waren es bundesweit insgesamt 1.380, dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr (1.288) einen Zuwachs um 7,14 %. Davon waren insgesamt 716 europäische Rechtsanwälte nach § 2 EuRAG (Vorjahr: 705) und insgesamt 664 ausländische Rechtsanwälte nach § 206 BRAO (Vorjahr: 583) niedergelassen.

Die Anzahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte ist ebenfalls weiter gestiegen.

Zum Stichtag gab es 46.800 Fachanwälte (Vorjahr: 46.035; +1,66 %), davon 15.523 Fachanwältinnen (Vorjahr: 15.201; +2,12 %). Damit ist der Frauenanteil bei den Fachanwaltschaften erneut gestiegen und liegt bei 33,17 % (Vorjahr: 33,02 %). Gemessen an der Gesamtzahl der insgesamt zugelassenen Rechtsanwälte sind 28,11 % (Vorjahr: 27,77 %) auch Fachanwälte; von den insgesamt zugelassenen Rechtsanwältinnen sind 24,72 % (Vorjahr: 24,83 %) auch Fachanwältinnen.

Die Anzahl der erworbenen Fachanwaltstitel hat mit insgesamt 58.655 Titeln weiter zugenommen (Vorjahr: 58.474; +0,31 %), insbesondere unter den weiblichen Titelträgern (01.01.2025: 18.608; Vorjahr: 18.344; +1,44 %).

Diese Fachanwaltstitel verteilten sich zum Stichtag wie folgt: 35.404 Rechtsanwälte (davon 12.567 weiblich) erwarben einen Fachanwaltstitel, 10.046 (davon 2.717 weiblich) zwei Fachanwaltstitel und 1.350 (davon 239 weiblich) die höchstmöglichen drei Fachanwaltstitel.

Beliebteste Fachanwaltschaft ist nach wie vor die für Arbeitsrecht (11.314; Vorjahr: 11.163), gefolgt von Familienrecht (8.528; Vorjahr: 8.759) und Steuerrecht (4.641; Vorjahr: 4.695). Die höchsten Zuwächse verzeichneten die Fachanwaltschaften für Vergaberecht (+7,1 %), Migrationsrecht (+6,77 %) und Internationales Wirtschaftsrecht (+6,5 %). Die Fachanwaltschaften für Sozialrecht (-2,88 %), für Familienrecht (-2,64 %) und für Transport- und Speditionsrecht (-1,32 %) hatten die höchsten Rückgänge.

Weiterführende Links:
Mitgliederstatistik zum 1.1.2025
Fachanwaltsstatistik zum 1.1.2025
Presseerklärung Nr. 2/2025 v. 27.2.2025
Weitere Statistiken der BRAK zur Anwaltschaft
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Satzungsversammlung: Neue Regeln für Ausscheiden aus Sozietät treten zum 1.5.2025 in Kraft

In ihrer Sitzung am 25.11.2024 hat die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer einen neuen § 32 der Berufsordnung (BORA) beschlossen, der eine Richtschnur für das Ausscheiden von Anwältinnen und Anwälten aus einer Berufsausübungsgesellschaft liefert. Die Regelungen gelten ebenso beim Ausscheiden von Scheingesellschaftern sowie größtenteils auch von angestellten Anwältinnen und Anwälten.

Die neue Regelung ist als „Gebrauchsanweisung“ gedacht, sie adressiert die wichtigsten und häufigsten Streitpunkte beim Ausscheiden aus einer Sozietät oder bei deren Auflösung. Vorrangig sollen die Beteiligten sich in ihren Sozietätsverträgen oder anlässlich des Ausscheidens bzw. der Auflösung auf eine Handhabung einigen oder zumindest mit Vermittlung ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer eine einvernehmliche Lösung erreichen. Gelingt dies nicht, greift künftig der neue § 32 BORA.

Beschlossen hat die Satzungsversammlung außerdem redaktionelle Änderungen in §§ 26 und 35 BORA und § 26 Fachanwaltsordnung (FAO), die die sprachliche Fassung sowie das Inkrafttreten von Änderungen der Fachanwaltsordnung (FAO) betreffen.

Mit Schreiben vom 17.2.2025 hat das Bundesministerium der Justiz der Bundesrechtsanwaltskammer mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der 3. Sitzung der 8. Satzungsversammlung vom 25.11.2024 zur Änderung der FAO und der BORA keine Bedenken bestehen. Die Beschlüsse wurden am 27.2.2025 auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und werden am 1.5.2025 in Kraft treten.

Weiterführende Links:
Beschlüsse der 3. Sitzung der 8. Satzungsversammlung am 25.11.2024
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Verbände fordern: juristische Ausbildung zukunftsfähig machen
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften (BRF), Deutscher Anwaltverein (DAV), Deutscher Juristinnenbund (djb) und Neue Richtervereinigung (NRV) haben in einer gemeinsamen Erklärung anlässlich der Bundestagswahl Reformen in der juristischen Ausbildung gefordert. Sie fordern die Bundesregierung auf, sich der Herausforderungen in beiden Phasen der juristischen Ausbildung anzunehmen und gemeinsam mit den Ländern und den Verbänden wirksame Lösungen zu implementieren, um die juristische Ausbildung zukunftsfähig zu gestalten.

Aus ihrer Sicht muss auch die juristische Ausbildung ihren Beitrag dazu leisten, dass der Rechtsstaat sich den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts resilient und selbstbewusst stellen kann. Sie sollte Jurist:innen befähigen, Recht kritisch zu hinterfragen und gesellschaftlich einzuordnen. Unter Berücksichtigung dieser und weiterer Herausforderungen bedarf die aktuelle Konzeption der juristischen Ausbildung nach Ansicht der Verbände einer Umgestaltung, um zukunftsfähig zu werden. Insbesondere in den Bereichen demographischer Wandel, Digitalisierung und Diversität sehen die Verbände Nachholbedarfe, die ein zügiges und konsequentes Handeln der Politik erforderlich machen. Die Lösungen sollten ergebnisoffen erarbeitet sowie in enger Abstimmung mit den Interessenvertretungen und unter Berücksichtigung der neuesten Forschung zur juristischen Ausbildung entwickelt werden.

Der Erklärung haben sich auch der Afro-Deutsche Jurist:innen e.V., der Legal Tech Verband Deutschland, das Netzwerk Multikultureller Jurist*innen (NMKJ), sowie der Postmigrantische Jurist:innenbund (PMJB) angeschlossen.
Weiterführende Links:
Gemeinsame Erklärung der juristischen Verbände v. 20.2.2025
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Maßnahmen der US-Regierung gegen die amerikanische Anwaltschaft

Gemeinsam mit zahlreichen Anwaltsorganisationen aus der ganzen Welt protestiert die BRAK gegen die jüngsten Maßnahmen der US-Regierung gegen Juristinnen und Juristen. Hierzu zählen unter anderem die geplanten Sanktionen gegen Personal des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), die an die Ausübung beruflicher Pflichten anknüpfen. Diese stellen einen Verstoß gegen internationales Recht dar und gefährden den Zugang zur Justiz für Opfer schwerster Verbrechen.

Darüber hinaus sind die Anwaltsorganisationen äußerst besorgt über weitere Eingriffe in die Unabhängigkeit der Anwaltschaft, so die Anweisung, Korruptionsermittlungen gegen den Bürgermeister von New York City einzustellen, Anwaltskanzleien Sicherheitsfreigaben zu entziehen, sofern sie bestimmte Mandanten vertreten, oder auch verbale Attacken gegen die American Bar Association.

In ihrem Joint Statement fordern die unterzeichnenden Anwaltsorganisationen die US-Regierung nachdrücklich auf

  1. die Anordnung zur Verhängung von Sanktionen gegen ICC-Mitarbeiter und deren unmittelbare Familienangehörige aufzuheben,
  2. jegliche Einschüchterung, Behinderung oder Schikanierung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie jegliche unzulässige Beeinträchtigung ihrer Arbeit unverzüglich einzustellen,
  3. die Einhaltung der in den UN-Grundprinzipien zur Rolle der Anwaltschaft verankerten Grundprinzipien, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte schützen und sicherstellen, dass sie ihre beruflichen Pflichten ohne unzulässige Beeinträchtigung erfüllen können, zu gewährleisten.

Sie betonen, dass die Unabhängigkeit der Anwaltschaft von fundamentaler Bedeutung für die Rechtsstaatlichkeit ist. Die US-Regierung müsse diese Prinzipien wahren und die Arbeit von Juristinnen und Juristen ohne unangemessene Einmischung gewährleisten.

Neben der BRAK haben die Erklärung unterzeichnet: Law Society of England and Wales, Law Society of Northern Ireland, Bar Council of Northern Ireland, Faculty of Advocates, der Deutsche Anwaltverein,  Law Council of Australia, Ordre des Avocats de Paris/Paris Bar, Unione delle Camere Penali Italiane/Union of the Italian Criminal Chambers, LAWASIA, Commonwealth Lawyers Association, European Criminal Bar Association, Fédération des Barreaux des d’Europe, Institute for the Rule of Law of the Union Internationale des Avocats, International Bar Association’s Human Rights Institute, International Observatory for Lawyers in Danger, Lawyers for Lawyers sowie Lawyers’ Rights Watch Canada.

Weiterführende Links:
Presseerklärung Nr. 3/2025 v. 18.3.2025
Joint Statement v. 18.3.2025 (englisch)
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Europarat: Konvention zum Schutz der Anwaltschaft angenommen

Ein guter Tag für die Rechtsstaatlichkeit in Europa und der Welt: Am 12.3.2025 wurde die Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs angenommen. Mit dem internationalen Abkommen sollen künftig anwaltliche Kernwerte und der Zugang zum Recht völkerrechtlich abgesichert werden. 
Zuvor hatte es noch letzte Verhandlungen zu einzelnen Textpassagen gegeben. Mit dem finalen Text soll insbesondere die Unabhängigkeit der Anwaltschaft samt der anwaltlichen Selbstverwaltung garantiert sowie Schutz gegen Angriffe mit Bezug zur Berufsausübung gewährt werden. Dazu werden in der Konvention völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards festgelegt.

Die Konvention soll voraussichtlich am 13.5.2025 in Luxemburg feierlich von Staatenvertretern unterzeichnet werden. Die Ratifizierungsphase wird folgen. Grundsätzlich steht die Konvention unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen sämtlichen Staaten der Welt offen, erste Interessenbekundungen sind bereits erfolgt. Auch die Europäische Union kann unterzeichnen.

Weiterführende Links:
Presseerklärung des Europarats
Konventionstext (englisch)
Explanatory Report zur Konvention (englisch)
Erläuterungsblatt des CCBE (englisch)
Trierweiler/Boog, BRAK-Mitt. 2023, 70
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Einblicke zu nicht-anwaltlichem Fachpersonal in Kanzleien und zu Erfolgshonoraren
Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (STAR) wird bereits seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer durch das Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Ziel der empirischen Erhebung ist es, die berufliche und wirtschaftliche Lage in der deutschen Anwaltschaft zu ergründen und neue Entwicklungen zu erkennen.

Im jährlichen Wechsel werden dabei Daten zur wirtschaftlichen Situation und zu Arbeitsumfeld und berufspolitischen Fragen erhoben. Die STAR-Untersuchung 2024 befasste sich mit der allgemeinen beruflichen Situation von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Im Fokus standen die Themen nicht-anwaltliches Personal, Ausbildung zum/r Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten, Erfolgshonorar, Datenschutz sowie Entfremdung zwischen Anwaltschaft und Justiz.

Neben den oben genannten Themenfeldern gibt der STAR-Bericht auch Aufschluss über die Sozialstruktur der deutschen Anwaltschaft und über die näheren Umstände ihrer Berufsausübung wie etwa Spezialisierungen, bevorzugte Rechtsgebiete oder Kanzleiformen und -größen.

Zu den wichtigsten Ergebnissen zählt, dass etwa 20 % der Kanzleien Rechtsanwaltsfachangestellte ausbilden, wobei jüngere Berufsträger dies deutlich häufiger tun als ältere. In den ostdeutschen Rechtsanwaltskammerbezirken wird insgesamt seltener ausgebildet; hier zeigt sich der Fachkräftemangel bereits stärker. Der Bericht gibt ferner Aufschluss darüber, wie häufig es offene Ausbildungsstellen gibt und wie diese sich über die unterschiedlichen Kanzleiformen, -lokalisierungen und -spezialisierungen verteilen.

Der Sonderteil zu Erfolgshonoraren zielte darauf ab, zu erfahren, inwieweit die Anwaltschaft die durch das „Legal Tech-Gesetz“ zum 1.10.2021 geschaffene Möglichkeit, bei Streitwerten bis 2.000 Euro Erfolgshonorare zu vereinbaren, überhaupt genutzt hat und welche Gründe aus Sicht der Teilnehmer für oder gegen eine erfolgsbasierte Vergütung sprechen. Im Ergebnis hatten nur etwa 11 % der Teilnehmenden bereits Erfolgshonorare vereinbart. Der Bericht macht deutlich, für welche Arten von Kanzleien diese Form der Vergütung besonders viel oder wenig attraktiv ist und für welche Arten von Mandaten sie genutzt wird.
Weiterführende Links:
STAR-Bericht 2024
Weitere Informationen zu STAR
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Satzungsversammlung: Sitzungsprotokolle im neuen Online-Archiv verfügbar
Die Sitzungsprotokolle der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer - des sog. Anwaltsparlaments - können im neu gestalteten Online-Archiv auf der BRAK-Website nun komfortabel abgerufen werden. Sie sind übersichtlich nach den verschiedenen Legislaturperioden der Satzungsversammlung geordnet und können dort auch im Zusammenhang mit den zur jeweiligen Sitzung gehörenden Tagesordnungen und den gefassten Beschlüssen angesehen werden.

Das Archiv umfasst sämtliche Legislaturperioden der Satzungsperioden seit ihrer Einsetzung im Jahr 1995.
Weiterführende Links:
Archiv der Sitzungsprotokolle ab 1995
Tagesordnungen und Beschlüsse der Satzungsversammlung
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Kernforderungen der BRAK für die 21. Legislaturperiode

Zum Beginn der 21. Legislaturperiode hat die BRAK Kernforderungen an den Deutschen Bundestag formuliert. Diese adressieren unter anderem die Resilienz des Rechtsstaates, die Beibehaltung anwaltlicher Kernwerte und den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs. 

Im Einzelnen fordert die BRAK:

  • Resilienz der Anwaltschaft: verfassungsrechtliche Absicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit.
  • Fremdbesitzverbot: Erhalt des Mandantenschutzes durch Unabhängigkeit der Anwältinnen und Anwälte.
  • Mandatsgeheimnis: keine Aufweichung durch Behördenbefugnisse.
  • Dokumentation von Strafprozessen: Schutz der Beschuldigtenrechte.
  • Pakt für den Rechtsstaat: Einbeziehung der Anwaltschaft.
  • Digitalpakt für die Justiz: technische und personelle Modernisierung.
  • Elektronischer Rechtsverkehr: Stärkung der Anwaltschaft und Aufhebung des beA-Verbots für die Finanzverwaltung.
  • Anwaltsvergütung: regelmäßige Anpassung zur Sicherung der Kanzleien.
  • Insolvenzverwaltung: keine separate Kammer erforderlich.
  • Gesetzgebung: frühzeitige Einbindung der Anwaltschaft für mehr Transparenz.
Weiterführende Links:
Kernforderungen der BRAK
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Umfrage zum Geschäftsklima in den freien Berufen

Die aktuelle und erwartete Geschäftslage der freien Berufe, ihre Personalplanung und der Grad ihrer Auslastung sind Gegenstand einer aktuellen Untersuchung, die das Nürnberger Institut für Freie Berufe im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe e.V. (BFB) derzeit durchführt. Die BRAK ist Mitglied im BFB und unterstützt die Konjunkturumfrage regelmäßig.

Die Konjunkturumfrage führt der BFB zweimal im Jahr durch. Neben den Fragen zur Einschätzung der aktuellen wirtschaftlichen Lage sowie der Konjunkturentwicklung gibt es einen Sonderteil. Dessen Fokus liegt diesmal auf dem Arbeitsumfeld in Freiberufler-Unternehmen. Hierbei werden die Themen New Work, Leistungen für Mitarbeiter aber auch die Freiberufler selbst und das Arbeiten insgesamt angerissen.

Um die Sicht der Anwaltschaft in der Untersuchung breit repräsentiert zu finden, ist eine Teilnahme von Anwältinnen und Anwälten besonders erwünscht. Die Umfrage läuft noch bis zum 28.4.2025. Die Teilnahme erfolgt anonym und nimmt etwa zwölf Minuten in Anspruch.

Weiterführende Links:
BFB Konjunkturumfrage Sommer 2025
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Rechtsprechungsübersicht OLG Hamm März 2025
Die Rechtsprechungsübersicht des OLG Hamm für den Monat März 2025 finden Sie hier.
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Seminare der Rechtsanwaltskammer Hamm
Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:
Weiterführende Links:
Onlineseminar Das Bußgeld-Mandat: Aktuelle Rechtsprechung und Angriffspunkte zum Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht am 04.04.2025 (FA Verkehrsrecht/FA Strafrecht)
Onlineseminar Rechtsprobleme am Lebensende - Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sterbehilfe, assistierter Suizid am 05.04.2025 (FA Medizinrecht/FA Familienrecht/FA Sozialrecht)
Onlineseminar Aktuelles Befristungsrecht - eine Rechtsprechungsübersicht am 07.04.2025 (FA Arbeitsrecht)
Onlineseminar Beschuldigter und Zeuge in Uniform - der Polizist im Straf- und Disziplinarverfahren am 07.04.2025 (FA Strafrecht)
Online-Mitarbeiterseminar Sorglos durch den Formular-Dschungel: Gerichtsvollziehervollstreckung am 10.04.2025 https://seminare.rak-hamm.de/gesamtangebot/36255-online-mitarbeiterseminar-sorglos-durch-den-formular-dschungel-gerichtsvollziehervollstreckung-4301735/
Onlineseminar Schnittstellen Arbeits-/Gesellschaftsrecht am 11.04.2025 (FA Arbeitsrecht/FA Handels- und Gesellschaftsrecht)
Präsenzseminar Rechtsprobleme am Lebensende - Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sterbehilfe, assistierter Suizid am 11.04.2025 (FA Medizinrecht/FA Familienrecht/FA Sozialrecht)
Onlineseminar Landwirte bei Trennung und Scheidung und Todesfall am 14.04.2025 (FA Agrarrecht/FA Erbrecht/FA Familienrecht)
Onlineseminar Fingiertes Einkommen und geldwerte Vorteile - unbare Einkommenspositionen in der Unterhaltsberechnung am 16.04.2025 (FA Familienrecht)
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beA-Newsletter
Den aktuellen beA-Newsletter finden Sie hier.
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Nachrichten aus Brüssel
Die aktuellen Nachrichten aus Brüssel finden Sie hier.
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Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000, E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

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