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KammerInfo
Ausgabe Nr. 1/2023 vom 28. März 2023
 
Inhaltsverzeichnis
Wahlen zur Satzungsversammlung
Zentrale Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister ab 2025
BRAK fordert erneut Dokumentation strafgerichtlicher Hauptverhandlungen
Kammerversammlungen sollen künftig auch per Video oder hybrid möglich sein
Save the date: Konferenz "Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft 2023"
Podiumsdiskussion: Legal Tech - Bedrohung oder Chance für den Rechtsberatungsmarkt?
Online-Umfrage: Wie zufrieden sind Rechtsanwaltsfachangestellte?
Statistik: Mehr niedergelassene ausländische Anwältinnen und Anwälte
Rechtsprechungsübersicht OLG Hamm März 2023
beA-Newsletter
Nachrichten aus Brüssel
 
Wahlen zur Satzungsversammlung

Haben Sie schon an der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Rechtsanwaltskammer Hamm in der Satzungsversammlung teilgenommen?

Falls nicht, haben Sie noch bis zum 12.04.2023, 24:00 Uhr, Gelegenheit, dies zu tun. Die Wahlunterlagen zur elektronischen Wahl sind Ihnen Anfang März 2023 über Ihr beA zugegangen. Auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer stellen sich Ihnen die Kandidatinnen und Kandidaten mit ihrem berufspolitischen Programm vor.

Nutzen Sie die Chance, mit Ihrer Stimme auf die Vertretung Ihrer Interessen in der anwaltlichen Selbstverwaltung Einfluss zu nehmen! Nehmen Sie an der Wahl teil!

Weiterführender Link:

Weiterführende Links:
Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten
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Zentrale Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister ab 2025
Die Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister liegt ab 2025 zentral beim Bundesamt für Justiz. Sie löst die bisherige zersplitterte Aufsicht durch Landesjustizverwaltungen und Gerichte ab. Zudem werden unbefugte Rechtsdienstleistungen künftig mit Bußgeldern sanktioniert.

Nach dem Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe wird die Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister ab dem 1.1.2025 zentral beim Bundesamt für Justiz (BfJ) liegen. Dazu zählen Inkassodienstleister – darunter auch viele Legal Tech-Unternehmen –, Rentenberaterinnen und -berater sowie Rechtsdienstleistende in einem ausländischen Recht. Die Aufsicht über sie war bislang auf fast 40 Stellen in den Landesjustizverwaltungen und an Gerichten der Länder verteilt. Neben der Registrierung und Aufsicht nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) obliegt dem BfJ künftig auch die Geldwäscheaufsicht für die betreffenden Dienstleister.

Das Gesetz wurde am 15.3.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die entsprechenden Regelungen insbesondere im RDG treten zum 1.1.2025 in Kraft. Die neue Aufsichtsstruktur im Bundesamt für Justiz wird bis dahin aufgebaut.

Mit dem Gesetz kommen zudem auch Anpassungen im anwaltlichen Berufsrecht. Diese sind bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten, also am 16.3.2023. Hierzu zählt insbesondere eine Klarstellung beim anwaltlichen Tätigkeitsverbot bei Vertretung widerstreitender Interessen. Wer im Rahmen der juristischen Ausbildung als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei tätig war, unterliegt zwar später einem Tätigkeitsverbot bei Interessenkollision, dieses erstreckt sich aber – ebenso wie bei Referendarinnen und Referendaren – nicht auf die gesamte Sozietät.

Weitere Änderungen betreffen das Berufsrecht für Patentanwältinnen und -anwälte sowie die Regelungen zum besonderen elektronischen Postfach für Steuerberaterinnen und Steuerberater (beSt). Unter anderem sollen für Steuerberatungs-Berufsausübungsgesellschaften ebenfalls Gesellschaftspostfächer eingerichtet werden.

Weiterführende Links:
Weiterführende Links:
BGBl. 2023 I Nr. 64 vom 15.03.2023
Nachrichten aus Berlin 4/2022 v. 22.2.2023 (zum Inhalt des Gesetzes und zum Gesetzgebungsverfahren)
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BRAK fordert erneut Dokumentation strafgerichtlicher Hauptverhandlungen
Über die audiovisuelle Dokumentation strafgerichtlicher Hauptverhandlungen, die der Bundesjustizminister einführen will, wird in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Die BRAK unterstützt den Gesetzentwurf und betont, dass an der digitalen Dokumentation kein Weg vorbeiführt.

Ab spätestens 2030 sollen Hauptverhandlungen im Strafprozess in Ton und Bild aufgezeichnet werden. Dies sieht der vom Bundesministerium der Justiz Ende November vorgelegte Entwurf für ein Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung vor. Im Kern sollen danach Hauptverhandlungen künftig mit Bild-Ton-Aufzeichnungen dokumentiert und zudem automatisch in Textdokumente transkribiert werden.

Der Entwurf wird in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Teile der Richterschaft lehnen eine audiovisuelle Dokumentation von Hauptverhandlungen ab. Die BRAK fordert hingegen seit Jahren, dass Hauptverhandlungen auf Video aufgezeichnet werden sollen. Ihre Position hat sie unter anderem in ausführlichen Stellungnahmen ihrer Ausschüsse Strafprozessrecht und Strafrecht (Strauda) zu dem aktuellen Referentenentwurf des Hauptverhandlungsdokumentationsgesetzes dargelegt.

Angesichts der breiten öffentlichen Diskussion hat die BRAK nunmehr ihre Forderung erneut betont. Aus ihrer Sicht müssen die Vorteile der Digitalisierung dringend für Strafverfahren nutzbar gemacht werden. Dazu gehört, dass auch der Verlauf einer Hauptverhandlung in Strafsachen so dokumentiert wird, dass innerhalb des Verfahrens die Verfahrensbeteiligten jederzeit und in jeder Instanz nachvollziehen können, welchen Inhalt die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung hatte. Dies werde sich auf die Entscheidungsfindung positiv auswirken und schaffe Rechtssicherheit. Bislang basiert das Protokoll der Hauptverhandlung auf den handschriftlichen Notizen der Richterinnen und Richter. „Wir haben lange auf diese Reform und Modernisierung gewartet. Jetzt muss sie auch umgesetzt werden.“ fordert BRAK-Vizepräsidentin Ulrike Paul.

Paul, die selbst Strafverteidigerin ist, und der Vorsitzende der Strafprozessrechts-Ausschusses der BRAK, Prof. Dr. Christoph Knauer, erläutern im Interview, weshalb die audiovisuelle Dokumentation der Hauptverhandlung für die Anwaltschaft so dringend ist und weshalb die Kritik an dem Gesetzentwurf aus ihrer Sicht nicht berechtigt ist.

Weiterführende Links:
Weiterführende Links:
Presseerklärung Nr. 2/2023 v. 13.3.2023
Stellungnahme Nr. 8/2023 (Ausschuss Strafprozessrecht)
Stellungnahme Nr. 9/2023 (Strauda)
Nachrichten aus Berlin 4/2023 v. 22.2.2023 (zum Referentenentwurf und den Stellungnahmen der BRAK)
Referentenentwurf
„Mal nachgefragt“ mit Ulrike Paul und Prof. Dr. Christoph Knauer
Nitschke, BRAK-Magazin 2023, 4 (zu „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ 2022 mit dem Thema Digitalisierung im Strafprozess)
Nachrichten aus Berlin 4/2023 v. 22.2.2023 (zur medialen Diskussion)
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Kammerversammlungen sollen künftig auch per Video oder hybrid möglich sein
Die regionalen Notar- und Rechtsanwaltskammern sowie die Kammern auf Bundesebene wie Bundesrechtsanwaltskammer und Bundesnotarkammer sollen künftig ihre Kammerversammlungen auch in virtueller oder hybrider Form abhalten dürfen. Das sieht ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor.

Mit dem im März vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz will das Bundesministerium der Justiz den regionalen Notar- und Rechtsanwaltskammern, der Bundesnotarkammer, der Bundesrechtsanwaltskammer, der Patentanwaltskammer und der Bundessteuerberaterkammer die Möglichkeit einräumen, ihre Kammerversammlungen bzw. Hauptversammlungen künftig auch in virtueller oder hybrider Form abzuhalten.

Der Entwurf knüpft an Sonderregelungen an, die während der Corona-Pandemie geschaffen worden waren. Um die Kammern trotz der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen arbeitsfähig zu halten, hatte das im Juli 2020 in Kraft getretene COVID-19-Gesetz zur Funktionsfähigkeit der Kammern den Kammern unter anderem virtuelle Versammlungen erlaubt. Das Gesetz wurde zwischenzeitlich verlängert und trat schließlich zum 1.7.2022 außer Kraft.

Die Möglichkeit virtueller oder hybrider Kammer- bzw. Hauptversammlungen soll nun dauerhaft verankert werden. Dazu sieht der Referentenentwurf die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen in der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, im Patentanwaltsgesetz und im Steuerberatergesetz vor.

Außerdem enthält der Entwurf kleinere Anpassungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe. Dazu zählt unter anderem eine Vereinfachung für Berufsausübungsgesellschaften. Wenn einer solchen Gesellschaft andere Berufsausübungsgesellschaften als Gesellschafter angehören, sollen sie künftig im Zulassungsantrag nicht mehr Name und Beruf der mittelbar beteiligten Personen angeben müssen. Das soll den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren.

Zudem soll die Mitteilungspflicht des Versicherers für nicht zugelassene bzw. nicht anerkannte Berufsausübungsgesellschaften nach der BRAO entfallen. Derartige Gesellschaften sind nicht Mitglieder der jeweiligen Berufskammer und unterliegen daher auch nicht ihrer Aufsicht.

Weitere Klarstellungen, die der Entwurf vorsieht, betreffen ausländische Berufsausübungsgesellschaften sowie die Veröffentlichung von Beschlüssen der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer.

Weiterführende Links:
Weiterführende Links:
Referentenentwurf
Nachrichten aus Berlin 12/2020 v. 15.7.2020 (zum COVID-19-Gesetz zur Funktionsfähigkeit der Kammern)
COVID-19-Gesetz zur Funktionsfähigkeit der Kammern
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Save the date: Konferenz "Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft 2023"
Die gemeinsam von BRAK und Universität Hannover organisierte Anwaltsrechts-Konferenz findet in diesem Jahr am 10.11.2023 in Hannover statt. Thema sind Herausforderungen der Anwaltschaft zwischen Regressklagen, Prozessfinanzierung und Rechtsdienstleistungen durch Rechtsschutzversicherern.

Bereits zum sechsten Mal organisieren die Bundesrechtsanwaltskammer und das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Universität Hannover die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“. Sie findet am Freitag, den 10.11.2023 an der Universität Hannover statt.

Unter dem Titel „Prozess als Investment. Anwaltschaft zwischen Mandant, Versicherer und Finanzierer“ geht es um die Entwicklung, dass Rechtsschutzversicherer verstärkt Anwältinnen und Anwälte nach einem verlorenen Prozess in Regress nehmen, und darum, welche Folgewirkungen das haben kann. Außerdem geht es um private Prozessfinanzierung und die aktuellen Regulierungsansätze auf EU-Ebene und um die Bestrebungen von Rechtsschutzversicherern, sich als Rechtsdienstleister neben der Anwaltschaft zu etablieren.

Nähere Informationen zum Programm werden demnächst veröffentlicht.

Die Idee der Konferenz ist es, aktuelle berufsrechtliche und -politische Diskussionen aus einer wissenschaftlichen Perspektive zu begleiten. Vor allem will sie aber den Dialog öffnen zwischen den Forschenden und denjenigen, die täglich mit Anwaltsrecht zu tun haben – also mit Anwältinnen und Anwälten ebenso wie mit den Rechtsanwaltskammern.

Weiterführende Links:

Weiterführende Links:
Konferenzwebsite
Nitschke, BRAK-Magazin 2023, 4 (zu „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ 2022)
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Podiumsdiskussion: Legal Tech - Bedrohung oder Chance für den Rechtsberatungsmarkt?
Um Chancen und Risiken durch automatisierte Systeme für den Rechtsberatungsmarkt geht es bei einer Podiumsdiskussion der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer am 3.4.2023 in Kiel.

Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer lädt zu einer Podiumsdiskussion ein zum Thema „Legal Tech: Bedrohung oder Chance für den Rechtsberatungsmarkt?“. Dabei geht es um den schnellen Weg zum Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher und um die Herausforderungen, die sich durch automatisierte Rechtsdienstleistungen für die klassische Rechtsberatung ergeben, unter anderem um eine mögliche Verdrängung kleinerer Kanzleien. Thema werden aber auch die Chancen sein, die Legal Tech für Rechtsuchende bietet, und der Nutzen etwa für Gewerkschaften und Verbände.

Hochkarätige Expertinnen und Experten aus Politik und Rechtsberatung werden an der Veranstaltung teilnehmen. Dazu zählen Dr. Konstantin von Notz, MdB, stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen, sowie Dr. Kuuya Chibanguza, Rechtsanwalt und u.a. Direktor des Interdisziplinären Instituts für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS) in Hannover sowie Antonia Pape, Co-Founderin und Product Ownerin der Legal Tech-Plattform Nominandum und Marco Klock, CEO bei der Legal Tech-Kanzlei rightmart.

Die Veranstaltung findet am Montag, den 3.4.2023 um 17:30 Uhr im Maritim Hotel Bellevue, Bismarckallee 2, 24105 Kiel statt. Die Teilnahme ist kostenlos.

Weiterführende Links:

Weiterführende Links:
Informationen zur Veranstaltung
Veranstaltungs-Flyer
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Online-Umfrage: Wie zufrieden sind Rechtsanwaltsfachangestellte?
Eine aktuelle Studie erforscht, wie zufrieden Rechtsanwaltsfachangestellte und Auszubildende in deutschen Kanzleien sind. Parallel wird auch nach der Berufszufriedenheit von Anwältinnen und Anwälten und nach ihrer Sicht auf das Thema Berufsausbildung gefragt.

Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Universität Erlangen-Nürnberg führt derzeit in Zusammenarbeit mit dem Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. eine Studie zur Berufszufriedenheit in deutschen Rechtsanwaltskanzleien durch. Im Fokus stehen Rechtsanwaltsfachangestellte als das Rückgrat der Kanzlei.

Hintergrund der Studie ist die Entwicklung, dass immer weniger junge Menschen eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten machen und nach ihrer Ausbildung im Beruf bleiben. Sowohl ausgelernte als auch noch in Ausbildung befindliche Rechtsanwaltsfachangestellte werden daher unter anderen dazu befragt, wie die Ausbildung inhaltlich zum Kanzleialltag passt, wie sie die Ausbildungsinhalte bewerten, wie sie persönlich mit der Ausbildung zufrieden waren und wie sie ihre Zukunftschancen sehen.

Parallel werden Juristinnen und Juristen, sowohl im Referendariat als auch im Beruf stehend, befragt. Thema dieser Parallelumfrage ist unter anderem ihre Berufszufriedenheit, aber auch ihre Sicht auf die Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten. Die Ergebnisse zum Thema Ausbildung sollen am Ende aus zwei Blickrichtungen zusammengeführt werden.

Die Beantwortung der Umfragen erfolgt vollständig anonym. Sie dauert etwa 10 bis 15 Minuten und ist bis zum 30.4.2023 möglich.

Weiterführende Links:
Weiterführende Links:
Umfrage für Rechtsanwaltsfachangestellte und Auszubildende
Umfrage für Jurist:innen und Referendar:innen
Studienbeschreibung
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Statistik: Mehr niedergelassene ausländische Anwältinnen und Anwälte
Die Gesamtzahl von Anwältinnen und Anwälten aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland, die sich in Deutschland zur Berufsausübung niedergelassen haben, ist in den beiden vergangenen Jahren weiter angestiegen. Das zeigen aktuelle Statistiken der BRAK.

Die Tendenz, dass sich mehr ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Berufsausübung in Deutschland niederlassen, hält weiterhin an. Dies zeigen jüngst von der BRAK veröffentlichte Statistiken für die Jahre 2021 und 2022.

Personen, die nach dem Recht ihres Herkunftsstaates zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind, dürfen sich in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Berufsausübung niederlassen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für Juristinnen und Juristen aus EU-Mitgliedstaaten sind diese im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) geregelt, für Personen aus anderen Staaten in § 206 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BRAO).

Die Zahl der niedergelassenen europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hat sich weiter erhöht. Im Jahr 2021 waren es 600, 2022 waren es 677. Die Zulassungen nach § 206 BRAO sanken von 570 im Jahr 2021 auf 503 im Jahr 2022. Der Rückgang hängt größtenteils damit zusammen, dass mit dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union britische Anwältinnen und Anwälte ab dem 1.1.2021 nicht mehr nach dem EuRAG, sondern nach § 206 BRAO in Deutschland tätig werden können. Hiermit korrespondiert die Erhöhung der EuRAG-Zulassungen im Jahr 2022.

Die Gesamtzahl niedergelassener ausländischer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stieg weiter an. Im Jahr 2021 waren es insgesamt 1.170 und 1.180 im Jahr 2022. Damit setzt sich der kontinuierliche Anstieg der letzten zwanzig Jahre fort.

Weiterführende Links:
Weiterführende Links:
Niedergelassene Anwält:innen nach EuRAG – 2022
Niedergelassene Anwält:innen nach § 206 BRAO – 2022
Niedergelassene Anwält:innen nach EuRAG – 2021
Niedergelassene Anwält:innen nach § 206 BRAO – 2021
Entwicklung der Zahlen niedergelassener ausländischer Anwält:innen bis 2020
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Rechtsprechungsübersicht OLG Hamm März 2023
Die aktuelle Rechtsprechungsübersicht des OLG Hamm für März 2023 finden Sie hier.
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beA-Newsletter
Den aktuellen beA-Newsletter finden Sie hier.
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Nachrichten aus Brüssel
Die aktuellen Nachrichten aus Brüssel finden Sie hier.
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Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000, E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

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