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KammerInfo
Ausgabe Nr. 15/2026 vom 25. August 2026
 
Inhaltsverzeichnis
Wie resilient ist die Anwaltschaft? Neuer Tagungsband erscheint in Kürze
Europaweiter Studierenden-Wettbewerb zur Verteidigung bedrohter Anwält:innen
STAR: Neue Umfrage zur Situation der Anwaltschaft – jetzt noch teilnehmen!
Erstmals bundesweit geehrt: Die besten ReFas und ReNos Deutschlands
BRAK begrüßt geplante Reform, mahnt aber Verbesserungen an
Bundeskabinett beschließt Geheimdienstreform
Seminare der Rechtsanwaltskammer Hamm
beA-Newsletter
Nachrichten aus Brüssel
 
Wie resilient ist die Anwaltschaft? Neuer Tagungsband erscheint in Kürze
„Wie resilient ist die Anwaltschaft? – Herausforderungen für Rechtsstaat, anwaltliche Selbstverwaltung und Anwaltschaft angesichts erstarkender antidemokratischer Kräfte“ – unter diesem Titel stand die 7. Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ am 8.11.2024. 

Die von BRAK und Universität Hannover gemeinsam veranstaltete Konferenz befasste sich mit Problemen, die angesichts jüngerer Entwicklungen – etwa der Repressionen der türkischen und der US-Regierung gegen Anwält:innen und Anwaltsorganisationen – noch an Brisanz gewonnen haben: Erörtert wurden unter anderem die Bedrohung von Anwält:innen wegen ihrer beruflichen Tätigkeit, rechtlicher und tatsächlicher Schutz hiergegen, rechtsextreme Netzwerke in der Anwaltschaft, der Umgang des Berufsrechts mit verfassungsfeindlichen Berufsträgern sowie die Resilienz von Verfassungs- und Zivilgerichtsbarkeit. 

Die Vorträge der Konferenz wurden erstmals in einem Tagungsband dokumentiert. Er erscheint in Kürze im Nomos Verlag und ist bereits vormerkbar.
Weiterführende Links:
Tagungsband beim Nomos Verlag (Vorbestellung)
Programm der Konferenz 2024
Informationen zur Konferenz 2024
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Europaweiter Studierenden-Wettbewerb zur Verteidigung bedrohter Anwält:innen

Am 1.9.2026 startet die Bewerbungsfrist für die nächste Runde des Amicus Curiae Contest des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE). Bis zum 30.11.2026 können sich Jurastudierende in den letzten Ausbildungsjahren sowie Rechtsreferendar:innen aus allen 46 CCBE-Mitgliedstaaten anmelden. Ziel des Wettbewerbs ist es, junge Jurist:innen für die Bedeutung der freien und unabhängigen Anwaltschaft zu sensibilisieren und zugleich konkrete Beiträge zur Unterstützung gefährdeter Kolleg:innen sichtbar zu machen.

Rechtsstaatliches Lernen am Praxisbeispiel

Im Mittelpunkt steht die Anfertigung eines fiktiven Amicus-Curiae-Schriftsatzes. Die Teilnehmenden entwickeln eine rechtliche Argumentation zugunsten einer Anwältin oder eines Anwalts, die oder der durch staatliche oder gesellschaftliche Repressionen aufgrund der Ausübung ihrer bzw. seiner beruflichen Pflichten bedroht oder verfolgt wird.

Diese Verbindung aus Training, Wettbewerb und menschenrechtlichem Engagement macht den Contest europaweit einzigartig: Er bietet eine wertvolle Gelegenheit, Fähigkeiten in den Bereichen juristische Recherche, Analyse und Interessenvertretung zu stärken und sich gleichzeitig mit Fragen der Rechtsstaatlichkeit und des Schutzes von Rechtsanwält:innen auseinanderzusetzen.

Der Wettbewerb findet in englischer und französischer Sprache statt.

Auszeichnung auf europäischer Bühne

Die besten Beiträge werden von einer Jury ausgewählt. Die Siegerin oder der Sieger erhält die Auszeichnung im Rahmen der CCBE-Vollversammlung in Brüssel im Juni 2027.

Zusätzlich wird der prämierte Schriftsatz online und über die Social-Media-Kanäle des CCBE veröffentlicht. Damit bietet der Wettbewerb die Chance auf internationale Sichtbarkeit.

Weiterführende Links:
Amicus Curiae Contest (englisch)
Anmeldung zum Wettbewerb (Download Registrierungsformular, Worddokument, englisch)
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STAR: Neue Umfrage zur Situation der Anwaltschaft – jetzt noch teilnehmen!

Wie sehen Anwältinnen und Anwälte in Deutschland die Entwicklung ihres Berufs? Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) erforscht das in regelmäßigen Abständen. In der aktuellen Umfrage geht es unter anderem um Zukunftsfragen wie Familienfreundlichkeit, die Kanzleipflicht und Erfolgshonorare. Bringen Sie Ihre Sicht jetzt noch ein! 

Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (STAR) wird bereits seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer durch das Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Ziel der empirischen Erhebung ist es, die berufliche und wirtschaftliche Lage in der deutschen Anwaltschaft zu ergründen und neue Entwicklungen zu erkennen. Im jährlichen Wechsel werden die wirtschaftlichen Verhältnisse und aktuelle berufspraktisch und -politisch relevante Themen abgefragt.

Zukunftsfragen des Anwaltsberufs im Fokus

STAR 2026 dreht sich im Schwerpunkt um Fragen der Familienfreundlichkeit des Anwaltsberufs, die aktuelle Diskussion um die Kanzleipflicht, Ausgründungen aus bestehenden Kanzleien sowie Erfolgshonorar und anwaltliche Prozessfinanzierung. Die Befragung läuft noch bis zum 2.9.2026. Anwältinnen und Anwälte werden eingeladen, die Forschung zur Anwaltschaft zu unterstützen und ihre Sicht in die Befragung einzubringen.

Die letzte Befragung zur wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft erfolgte 2025. Die Ergebnisse wurden in den BRAK-Mitteilungen sowie im BRAK-Magazin ausführlich dargestellt.

Die Teilnahme an der Online-Befragung dauert etwa 15–20 Minuten und erfolgt anonym.

Weiterführende Links:
zur Umfrage
Informationen der BRAK zu STAR
Institut für Freie Berufe
Neumann/Nitschke, BRAK-Mitt. 2025, 181 (zu den Ergebnissen von STAR 2024 zu Erfolgshonorar und Prozessfinanzierung)
Genitheim/Eggert, BRAK-Mitt. 2026, 172 (zu den Ergebnissen von STAR 2025)
Nitschke, BRAK-Magazin 2/2026, 8 (zu geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschieden auf Basis von STAR 2025)
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Erstmals bundesweit geehrt: Die besten ReFas und ReNos Deutschlands
Im Berliner Cube haben Bundesrechtsanwaltskammer, Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte, RENO Bundesverband und Deutscher Anwaltverein erstmals gemeinsam die Jahrgangsbesten der ReFa- und ReNo-Ausbildung geehrt. 23 junge Fachkräfte aus 21 Kammerbezirken erhielten Applaus und Pokal – für einen Beruf, ohne den Kanzleien und Rechtsstaat schlicht nicht funktionieren. 

Premiere mit Symbolkraft

Am 7. August 2026 wurden im cube berlin, direkt gegenüber dem Hauptbahnhof, erstmals bundesweit die besten Rechtsanwalts- sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten Deutschlands ausgezeichnet. Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann, Präsidentin der RAK Sachsen und BRAK-Vizepräsidentin, führte mit sichtlicher Freude durch den Nachmittag und brachte es auf den Punkt: So etwas habe es noch nie gegeben. Einen besonderen Glanzpunkt setzte Tobias Seebacher aus dem Kammerbezirk Freiburg – mit der vollen Punktzahl von 100 Punkten.

Sichtbarkeit für leise Leistung

Fuhrmann fand wertschätzende Worte für eine Arbeit, die oft im Verborgenen bleibt: sichtbar in eingehaltenen Fristen, gepflegten Akten und Telefonaten, nach denen sich Mandant:innen weniger allein fühlen. Rechtsanwalt Peter Klotzki, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), nannte die Ehrung in Zeiten schlechter Nachrichten eine gute – und plädierte dafür, beruflicher Bildung neben dem oft überhöhten Studium wieder mehr Gewicht zu geben. Recht müsse gelebt werden, so Klotzki – und dafür brauche es Menschen, die Mandant:innen nicht allein lassen.

Karrierewege statt Sackgasse

Nicole Göbel von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung stellte Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendien vor und machte Mut: Ein guter Abschluss ist kein Endpunkt, sondern ein Fundament – etwa für Spezialisierungen oder den Bachelor Professional im Rechtswesen.

KI ersetzt kein Fachwissen

Auch Gastgeber RA-MICRO setzte einen Zukunftsakzent. Jan Lehniger, Leiter Direktvertrieb, Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt unterstrich die Bedeutung der Fachangestellten für die anwaltliche Praxis. Seine Botschaft an die Ausgezeichneten: Künstliche Intelligenz werde sie nicht ersetzen, sondern brauche ihre Kontrolle – „Das Wissen haben Sie." Für einen besonderen Moment sorgte Elisabeth Neumann: Die Poetry-Slammerin, die 2024 ihr Jurastudium abgeschlossen hat und inzwischen im Referendariat ist, präsentierte den Text, mit dem sie das Bundesfinale des DAV-Jura-Slams 2024 gewonnen hatte – klug, pointiert und nah an der juristischen Wirklichkeit. Ein passender Ausklang folgte auf der Dachterrasse mit Blick auf Kanzleramt und Reichstagskuppel.

Save the Date: Tag der Kanzleiheld:innen

Zum Abschluss hatte Fuhrmann noch eine Ankündigung parat: „Wie hoffentlich in Zukunft in jedem Jahr soll auch in diesem Jahr wieder der „Tag der Kanzleiheld:innen – Recht. Schlau. Genau." gefeiert werden. Letztes Jahr war die Premiere am 12. November; dieses Jahr fällt der Tag auf den 11. November". Sie ermunterte die Absolvent:innen, das Datum schon jetzt in ihren Kanzleien bekannt zu machen. Der Aktionstag „Recht.Schlau.Genau." war 2025 erstmals begangen worden – initiiert von BRAK, DAV, Bundesnotarkammer, Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte und RENO Bundesverband – und soll künftig jeweils am zweiten Mittwoch im November stattfinden.

Weiterführender Link:
Nachrichten aus Berlin 23/2025 v. 12.11. 2025 (zur Premiere: Erster Tag der Kanzleiheld:innen mit Grußwort der Justizministerin)
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BRAK begrüßt geplante Reform, mahnt aber Verbesserungen an
Das Bundesjustizministerium will die Entschädigung für zu Unrecht erlittene Straf- oder Untersuchungshaft erhöhen und vereinfachen. Aus Sicht der BRAK verbessert das zwar den Status quo, bringt aber noch keine effektive Wiedereingliederung – und lässt Betroffene von unrechtmäßigen Ermittlungsmaßnahmen außen vor.

Wer zu Unrecht in Straf- oder Untersuchungshaft war, erhält nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) eine Entschädigung. Das Gesetz wurde seit seinem Inkrafttreten 1971 nur punktuell angepasst. Ein Mitte Juli vorgelegter Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz will dies nun ändern.

Mehr Entschädigung und einfacheres Verfahren

Im Kern wird nach dem Entwurf die pauschale Haftentschädigung von bislang 75 Euro auf 100 Euro angehoben, zudem sind bei längerer Haftdauer gestaffelt höhere Pauschalen vorgesehen. Künftig sollen außerdem Aufwendungen, die Betroffene durch die Freiheitsentziehung ersparen, nicht mehr von ihren Ansprüchen auf Ersatz von Vermögensschäden abgezogen werden. Der Entwurf sieht außerdem verschiedene Verfahrenserleichterungen für das Entschädigungsverfahren vor und streicht die bisher geltende Ausschlussfrist von einem Jahr, um Ansprüche geltend zu machen.

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode gab es einen Anlauf, die Strafverfolgungsentschädigung zu reformieren. Der damalige Regierungsentwurf unterfiel jedoch wegen des vorzeitigen Regierungswechsels der Diskontinuität. Damals geäußerte Kritik des Bundesrates wurde in dem aktuellen Entwurf berücksichtigt; auch die BRAK hatte sich damals kritisch zu dem Reformvorhaben geäußert.

Verbesserung – aber keine effektive Wiedereingliederung

In ihrer Stellungnahme begrüßt die BRAK die geplanten Änderungen im StrEG, die darauf abzielen, die Rechte von zu Unrecht inhaftierten Personen zu stärken und ihre materielle Situation zu verbessern. Sie bringen zweifellos eine Verbesserung im Vergleich zum Status quo.

Kritisch sieht die BRAK jedoch, dass auch weiterhin keine effektive Wiedereingliederung der Betroffenen und keine effektive Durchsetzung ihrer Rechte gewährleistet ist. Hierzu wäre aus Sicht der BRAK unter anderem die Abänderung der Darlegungs- und Beweislast bei der Geltendmachung von Vermögensschäden im Sinne der Anspruchsteller notwendig; hierzu verhält sich der Gesetzentwurf jedoch bislang nicht. 

Wiedergutmachung auch bei unrechtmäßiger Strafverfolgung nötig

Ein wesentlicher Kritikpunkt ist außerdem, dass es auch weiterhin Entschädigungen nur für unrechtmäßige Straf- und Untersuchungshaft geben soll. Die BRAK weist darauf hin, dass auch andere zu Unrecht erfolgte Strafverfolgungsmaßnahmen – etwa länger andauernde Vermögensarreste, Telekommunikationsüberwachungen, Observationen, DNA-Maßnahmen sowie öffentlichkeitswirksame Ermittlungen – tiefgreifende wirtschaftliche, berufliche und soziale Folgen entfalten können.

Die BRAK regt daher an, das StrEG schrittweise zu einem allgemeinen Entschädigungsrecht für rechtsgrundlose strafprozessuale Zwangsmaßnahmen auszubauen. Denn das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat misst sich nicht allein daran, wie wirksam Straftaten verfolgt werden, sondern ebenso daran, wie der Staat mit den Folgen eigener Fehlentscheidungen umgeht. Wer zu Unrecht strafrechtlich verfolgt wurde, müsse eine effektive Wiedergutmachung erhalten.

Weiterführende Links:
Stellungnahme Nr. 54/2026
Referentenentwurf
Stellungnahme-Nr. 68/2024 (zum Referentenentwurf der 20. Legislaturperiode)
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Bundeskabinett beschließt Geheimdienstreform
Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz sollen neue Eingriffsbefugnisse erhalten, damit sie digitale Bedrohungen besser aufklären können. Das Bundeskabinett beschloss dazu Mitte August einen umfangreichen Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Die BRAK mahnt einen hinreichenden Schutz von Berufsgeheimnissen an.

Am 12.8.2026 beschloss das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Der Entwurf überarbeitet die gesetzlichen Grundlagen für Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz grundlegend. Ziel ist es, die operativen Fähigkeiten der Nachrichtendienste zu stärken, damit sie insbesondere digitale Bedrohungen besser aufklären können. Dazu sind unter anderem aktive Eingriffsbefugnisse, Maßnahmen der „aktiven Cyberabwehr“, automatisierte Datenanalysen und biometrische Abgleiche vorgesehen. Mit dem Entwurf sollen zudem Vorgaben der jüngeren verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung umgesetzt werden.

Berufsgeheimnisse unter der Lupe

Die BRAK wird sich eingehend mit dem Regierungsentwurf befassen. Im Fokus werden dabei besonders die Regelungen zum Schutz von Berufsgeheimnissen und die geplante Ausweitung von grundrechts- und vertraulichkeitsrelevanten Ermittlungsmethoden stehen. Ihr Augenmerk wird die BRAK außerdem darauf richten, inwieweit gerichtlicher Schutz gegen die neuen Befugnisse möglich ist.

Zum Referentenentwurf des Gesetzes hatte die BRAK sich lediglich mit einer Kurzstellungnahme zu Wort gemeldet, in der sie vor erheblichen Grundrechtsrisiken warnt und insbesondere einen unzureichenden Schutz von Berufsgeheimnissen thematisiert. Eine vertiefte inhaltliche Befassung mit dem mehr als 700 Seiten umfassenden Entwurf war aufgrund der extrem kurz bemessenen Beteiligungsfrist nicht leistbar. Die BRAK monierte: Auf diese Weise könne die Verbändebeteiligung ihren Sinn faktisch nicht erfüllen.

Zu dem mit 732 Seiten noch umfangreicheren Regierungsentwurf wird die BRAK sich in einer eingehenderen Stellungnahme äußern.

Weiterführende Links:
Regierungsentwurf
Pressemitteilung der Bundesregierung Nr. 147/2026 v. 12.8.2026
Stellungnahme Nr. 49/2026 (zum Referentenentwurf)
Nachrichten aus Berlin 15/2026 v. 22.7.2026 (zum Referentenentwurf)
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Seminare der Rechtsanwaltskammer Hamm
Kurzentschlossene haben noch die Möglichkeit, sich einen der Plätze in folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm zu sichern:
Weiterführende Links:
Onlineseminar 37101 - Aktuelle Entwicklungen im Verwaltungsverfahrens- und SGG-Recht am 26.08.2026 (FA Sozialrecht, FA Verwaltungsrecht)
Onlineseminar 37103 - Aktuelle Rechtsprechung im Individualarbeitsrecht am 31.08.2026 (FA Arbeitsrecht)
Onlineseminar 37106 - Aktuelle Probleme des Gesellschaftsrechts am 02.09.2026 (FA Handels- und Gesellschaftsrecht)
Onlineseminar 37105 - Der Sachverständigenbeweis im Medizin-, Sozial- und Versicherungsrecht am 02.09.2026 (FA Medizinrecht, FA Sozialrecht, FA Versicherungsrecht)
Praktikerseminar 37104 in Präsenz - Das denkmalgeschützte Dach am 02.09.2026 in Münster (FA Bau- und Architektenrecht, FA Miet- und WEG-Recht)
Onlineseminar 37256 - Verkehrsunfallrecht - alles was Kanzleimitarbeiter wissen müssen am 03.09.2026 (Mitarbeiterseminar)
4. Fachtagung Familienrecht in Präsenz mit dem Themenschwerpunkt „Unterhalt“ am 04.09.2026 (37108) (FA Familienrecht)
Onlineseminar 37107 - Immobilienbesteuerung - Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricke, die nicht nur der Steuerrechtler kennen sollte am 04.09.2026 (FA Miet- und WEG-Recht, FA Steuerrecht)
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beA-Newsletter
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Nachrichten aus Brüssel
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Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000, E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

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